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Donald Sterling lehnt Verkauf der Los Angeles Clippers weiter ab

Nachdem der Besitzer der , Donald , eine lebenslange Sperre erhalten hat, soll der Verein eigentlich verkauft werden. Allerdings könnte dies nun zu einer längeren Angelegenheit werden als zunächst angenommen. Denn der Rassist Sterling stellt sich weiter quer und will den Verein nicht verkaufen.

will bis zu seinem Tod verklagen

Bekanntlich war Donald Sterling nach einem Rassismus-Skandal in Ungnade gefallen. Ein der Los Angeles wurde angeordnet. Doch vor Gericht in Los Angeles lehnte der 80-jährige den Verkauf weiterhin kategorisch ab. „Täuscht euch nicht! Ich werde diese Mannschaft nie und nimmer verkaufen!“ Vielmehr werde er die NBA verklagen, bis er sterbe, erklärte er. In der Anhörung vor Gericht geht es darum, ob die Frau von Donald Sterling das Recht hat, seine Anteile an den Clippers zu verkaufen. Sie hatte sich mit dem früheren Microsoft-Chef Steve Ballmer auf einen Deal geeinigt. Demnach sollte Balmer die Sterling-Anteile für zwei Milliarden US-Dollar erhalten. Zuvor erklärten die Ärzte den 80-jährigen für psychisch unfähig, eine Verwaltung der Vermögenswerte der Familie vorzunehmen. Allerdings haben die die Verteidiger des Milliardärs auf der anderen Seite die Autorität seiner Frau angefochten, eigenmächtig Geschäfte abzuschließen.

Sterling behauptet erneut, kein Rassist zu sein

In dem Prozess vor Gericht erklärte Sterling erneut, er sei kein Rassist. Dabei hatte er sich nachweislich in einem Telefonat mit seiner Freundin sehr abfällig gegenüber Menschen mit dunkler Hautfarbe geäußert. Ein Mitschnitt dieses Gesprächs wurde öffentlich und sorgte für eine Menge Wirbel. Daraufhin gab es von Seiten der NBA eine Geldstrafe von 2,5 Millionen US-Dollar und eine lebenslange Sperre. Zudem wurde darauf bestanden, dass Sterling seine Anteile an den Clippers verkaufen soll. Am 15. Juli gibt es eine Abstimmung über den Ballmer-Deal. Allerdings muss natürlich vorher eine Zustimmung des Richters im aktuellen Prozess vorliegen. Die NBA kündigte bereits an, dass das beschlagnahmt und versteigert wird, wenn es bis zum 15. September keinen Abschluss des Geschäfts gibt.

Foto: Zennie Abraham