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John E. Williams III – Verklagt die NFL im Ticketskandal

John E. Williams III ist seit Jahrzehnten Fan der San Fransisco 49ers. Seine geplatzte Reise zum Playoffspiel bei den Seattle Seahawks wird nun die Gerichte beschäftigen. Williams hat die Nordamerikanische League auf 50 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt. Was war vorgefallen?

Tickets nur für Fans aus dem Umfeld

Die stellt bei der Ticketvergabe einen sehr starken regionalen Bezug her. Die Eintrittskarten können nur von Fans erworben werden, deren Kreditkarte im entsprechenden Umkreis registriert ist. Für die Heimspiele der Seattle Seahawks sind nur die Bundesstaaten , Oregon, Montana , Idaho, Alaska und Hawaii sowie den kanadischen Provinzen British Columbia und Alberta zugelassen. Für John E. Williams entspricht diese Kartenpolitik einer wirtschaftlichen Diskriminierung.

Sicherung des Heimvorteils

Die restriktive Vergabe der Eintrittskarten hat laut Williams nur den Sinn den Heimvorteil der zu sichern. Nach seiner Meinung widerspricht diese Regelung jedoch dem Bundesverbrauchergesetz. Des Weiteren sei es sicherlich nicht im Sinne der NFL, Fans von den Spielen auszuschließen. Er selbst habe seine 49ers im Halbfinale gegen die gesehen und wollte das Team mit einigen Freunden und Bekannten im Kampf um den NFC Titel unterstützen. Letztlich hätte sich die Reise nach Seattle für Williams jedoch nicht gelohnt. In besagten Match unterlagen die San Fransisco 49ers den Seattle Seahawks mit 23:17. John E. Williams III selbst ist in der Unterhaltungsbranche tätig, stammt aus San Fransisco und lebt in Las Vegas. „Aus meiner Sicht müssen die Karten im First Coming System vergeben werden“, so Williams gegenüber der Presse.

Keine Stellungnahmen von der Gegenseite

Reaktionen auf die Klage gab es von der Gegenseite indes bisher nicht. Weder die Seattle Seahawks noch der zuständige Kartenprovider, die Nation Entertainment Inc., haben auf entsprechende Anfragen reagiert. Brian McCarthy, der Vizepräsident für Kommunikation der NFL, erklärte lediglich, dass die zur Klage keine öffentliche Stellungnahme abgeben werde.

Foto: msbhaven